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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1993 - 7 B 588/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Reguläre Abstandsflächen; Geringerer Abstand eines Gebäudes; Standort eines Bauvorhabens; Festsetzung; Höhe des Bauvorhabens ; Höhenbegrenzung; Höchstmaß; Erforderlichkeit; Reguläre Abstandsflächen; Vernünftigerweise geboten
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 04.02.1993 - 4 L 1562/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1993 - 7 B 588/93
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - 7 B 912/03
Voraussetzungen des Ausschlusses eines Richters von der Mitwirkung in einem …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Mai 1993 - 7 B 588/93 - zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 6 Abs. 15 BauO NRW 1984. - OVG Berlin, 28.08.1996 - 2 S 15.96
Bauplanungsrecht, nicht beplanter Innenbereich, Bauweise, Einfügen, …
Besondere städtebauliche Verhältnisse "erfordern" die Gestattung geringerer Tiefen der Abstandflächen oder ihren Wegfall, wenn dies aus gewichtigen städtebaulichen Gründen vernünftigerweise geboten ist (vgl. BayVGH, Beschluß vom 20. März 1991, BayVBl 1992, 55: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21. Mai 1993 - 7 B 588/93 - HessVGH, Beschluß vom 8. Mai 1995, NVwZ-RR 1995.634).